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Deine Website soll Kunden gewinnen, und das gelingt nur, wenn wirklich jeder sie bedienen kann. Barrierefreiheit ist längst kein reines Behörden-Thema mehr: Seit 2025 betrifft sie viele Unternehmens-Websites, und sie entscheidet mit darüber, ob ein Besucher am Ende anruft oder abspringt. In diesem Guide zeige ich Dir, was es bedeutet, eine barrierefreie Website zu erstellen, welche Vorgaben in Deutschland und Österreich gelten und wie Du die wichtigsten Barrieren Schritt für Schritt beseitigst.
Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass jeder Mensch sie ohne fremde Hilfe nutzen kann, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Alter, Gerät oder Umgebung. Das betrifft weit mehr Menschen, als die meisten denken: nicht nur Blinde oder Rollstuhlfahrer, sondern auch die 70-jährige Interessentin mit schwächeren Augen, den Handwerker, der die Seite einhändig auf der Baustelle bedient, oder jemanden, der ein Video ohne Ton in der lauten U-Bahn ansieht.
Wir bei DesignTribe denken bei jeder Seite vom Besucher her, und Barrierefreiheit ist im Kern nichts anderes als konsequente Benutzerfreundlichkeit: Was für Menschen mit Einschränkungen funktioniert, funktioniert für alle besser. Ein schöner Nebeneffekt ist, dass barrierefreie Seiten in der Regel saubereres HTML und klarere Strukturen haben, was Suchmaschinen das Auslesen erleichtert. Barrierefreiheit zahlt also auf Deine Sichtbarkeit ein, nicht nur auf die Pflichterfüllung.
Dazu kommt: Einschränkungen sind nicht immer dauerhaft. Wer sich den Arm gebrochen hat, bedient die Maus schlechter; wer in der prallen Sonne steht, kämpft mit dem Kontrast; wer gerade ein Kind auf dem Arm hält, tippt einhändig. Barrierefreiheit hilft also nicht nur einer festen Gruppe, sondern fast jedem von uns in bestimmten Situationen. Genau deshalb lohnt sie sich unabhängig von jeder gesetzlichen Pflicht.
Der internationale Standard dahinter heißt WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und wird vom World Wide Web Consortium (W3C) gepflegt. Er fasst gute Barrierefreiheit in vier Prinzipien zusammen, die unter dem Kürzel POUR bekannt sind. Diese vier Prinzipien sind der rote Faden für alles, was weiter unten kommt.
Abb. 1: Die vier Prinzipien barrierefreien Webdesigns (Quelle: DesignTribe)
Praxis-Tipp: Mach den schnellsten Selbsttest zuerst: Versuch, Deine Startseite nur mit der Tastatur zu bedienen (Tab zum Springen, Enter zum Klicken). Kommst Du nicht bis zum Anfrage-Button, hast Du Deine erste echte Barriere gefunden.
Seit dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmens-Websites in Deutschland und Österreich gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu sein: In Deutschland regelt das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide setzen dieselbe EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act, und beide messen Barrierefreiheit an der europäischen Norm EN 301 549, die auf die WCAG verweist.
Wichtig vorab, und das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung: Ob und wie stark Dich die Pflicht trifft, hängt vom Einzelfall ab. Die folgenden Punkte fassen den Stand zusammen, für eine verbindliche Einschätzung ist der Blick einer Juristin oder eines Juristen sinnvoll. Der gemeinsame Nenner ist aber klar: Wer digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, sollte Barrierefreiheit ernst nehmen.
Das BFSG richtet sich an private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, von Online-Shops über Buchungssysteme bis zu vielen dienstleistungsnahen Websites. Anders als die frühere BITV, die nur öffentliche Stellen verpflichtet, nimmt das BFSG die Privatwirtschaft in die Pflicht. Für die Bewertung ziehen die Behörden die WCAG auf Level AA heran.
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte über einen Shop verkauft, ist meist trotzdem in der Pflicht. Für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig, und bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder sowie Abmahnungen durch Wettbewerber und anerkannte Verbände.
In Österreich greift das BaFG vor allem bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also dort, wo Verbraucher online direkt einen Vertrag abschließen: Webshops, Hotel- und Reisebuchungen, verbindliche Online-Terminbuchungen. Laut der WKO gilt eine wichtige Abgrenzung: Geht online nur eine Anfrage ein, die Du danach manuell annimmst, fällt das für sich genommen oft noch nicht unter das BaFG. Sobald aber ein echter Vertragsabschluss online möglich ist, bist Du in der Pflicht.
Auch hier sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme). Die Marktaufsicht liegt beim Sozialministeriumservice, das Höchststrafen bis zu 80.000 Euro verhängen kann; bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen gilt der Grundsatz "Beraten vor strafen". Zusätzlich verlangt das BaFG eine Information über die Konformität, also eine Art Barrierefreiheitserklärung.
| Kriterium | Deutschland (BFSG) | Österreich (BaFG) |
|---|---|---|
| In Kraft seit | 28. Juni 2025 | 28. Juni 2025 |
| Technischer Maßstab | EN 301 549 / WCAG Level AA | EN 301 549 / WCAG Level AA |
| Betroffen | B2C-Dienstleistungen, Shops, Buchungen | Online-Vertragsabschluss: Shops, Buchungen |
| Ausnahme Kleinstunternehmen | unter 10 MA und max. 2 Mio. € (Dienstleistungen) | unter 10 MA und max. 2 Mio. € (Dienstleistungen) |
| Aufsicht | Marktüberwachung der Länder | Sozialministeriumservice |
| Mögliche Strafe | empfindliche Bußgelder | bis zu 80.000 € |
Ein häufiges Missverständnis: Fällt Deine Website unter die Regeln, müssen auch Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung barrierefrei sein, nicht nur der Bestell- oder Buchungsteil. Es lohnt sich also, die ganze Seite im Blick zu haben und nicht nur einzelne Ecken. Das ist ein weiterer Grund, Barrierefreiheit als Eigenschaft der gesamten Website zu behandeln.
Unabhängig davon, ob die Pflicht Dich heute trifft: Eine barrierefreie Website erreicht schlicht mehr Menschen. Für einen Handwerksbetrieb, eine Praxis oder eine Kanzlei bedeutet jede zusätzlich erreichte Person eine mögliche Anfrage mehr. Wer jetzt handelt, minimiert das rechtliche Risiko und macht die Seite gleichzeitig für alle besser.
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Jetzt Angebot anfragenBarrierefreiheit entsteht nicht durch ein einzelnes Häkchen, sondern durch viele saubere Entscheidungen im Code und im Content. Die gute Nachricht: Ein Großteil der Wirkung kommt aus wenigen Baustellen, die Du auf fast jeder Website findest. Wenn Du diese fünf Bereiche konsequent angehst, hast Du den größten Teil der Anforderungen bereits abgedeckt.
Abb. 2: Die fünf häufigsten Barrieren und wie Du sie behebst (Quelle: DesignTribe)
Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben, sonst können ihn viele Menschen nicht bequem lesen. Die WCAG empfiehlt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. Genauso wichtig: Deine Schrift sollte sich vergrößern lassen, ohne dass das Layout zerbricht. Helle, dünne Schrift auf blassem Grund sieht im Entwurf oft schick aus, kostet Dich aber Leser und damit Anfragen.
Screenreader lesen Bilder nur vor, wenn sie einen Alt-Text haben, und sie navigieren über Überschriften. Beschreibe darum jedes inhaltlich relevante Bild kurz und logisch, und baue Deine Überschriften als sinnvolle Hierarchie auf, von der Hauptüberschrift zu den Unterpunkten. Eine klare Struktur hilft nicht nur Menschen mit Hilfsmitteln, sondern auch Google beim Verstehen Deiner Seite.
Nicht jeder nutzt eine Maus: Manche Menschen bedienen die Seite komplett per Tastatur, andere über spezielle Hilfsgeräte. Alles, was klickbar ist, muss darum auch per Tab erreichbar und per Enter auslösbar sein, und das aktuell fokussierte Element muss sichtbar hervorgehoben sein. Denk an den Notdienst-Button oder das Anfrageformular: Wer da mit der Tastatur hängen bleibt, ist als Kunde verloren.
Das Anfrageformular ist oft der wichtigste Ort Deiner Website, hier wird aus einem Besucher eine Anfrage. Jedes Feld braucht ein sichtbares, fest verknüpftes Label, damit klar ist, was hineingehört, auch wenn es per Screenreader vorgelesen wird. Fehlermeldungen sollten in verständlicher Sprache sagen, was zu korrigieren ist, statt nur ein Feld rot einzufärben.
Automatisch startende Videos, blinkende Elemente oder Slider ohne Pause-Funktion sind für viele Menschen ein Problem, von Reizempfindlichkeit bis zur einfachen Ablenkung. Gib Nutzern die Kontrolle: Videos mit Untertiteln und einer Textalternative, keine erzwungene Bewegung, alles pausierbar. Das kommt am Ende allen zugute, auch dem Besucher im lauten Wartezimmer.
Praxis-Tipp: Prüfe Kontraste, bevor Du Farben final festlegst. Kostenlose Kontrast-Checker zeigen Dir in Sekunden, ob eine Text-Hintergrund-Kombination den Wert von 4,5:1 erreicht. So sparst Du Dir teure Nachbesserungen nach dem Launch.
Barrierefreiheit ist deutlich günstiger und einfacher, wenn Du sie von Beginn an einplanst, statt sie später auf eine bestehende Seite draufzusetzen. Wer erst am Ende der Entwicklung daran denkt, muss Struktur, Templates und Inhalte oft nachträglich umbauen, und das kostet erfahrungsgemäß mehr Zeit und Budget als eine von Anfang an durchdachte Planung. Echte Barrierefreiheit beginnt bei der Konzeption: Informationsarchitektur, Template-Struktur und die Art, wie Inhalte geschrieben werden.
Wenn Du ohnehin über einen neuen Auftritt nachdenkst, ist genau jetzt der richtige Moment. Bei einem Neubau oder Relaunch lässt sich Barrierefreiheit sauber von Grund auf verankern, statt sie in altem Code zu suchen. Wie das Fundament aussieht, erklären wir im Grundlagen-Artikel Was ist Webdesign, einfach erklärt, und was gutes Webdesign insgesamt leisten muss.
"In unseren Projekten sehe ich immer wieder: Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, zahlt einen kleinen Aufpreis in der Konzeption und spart sich später den großen Umbau. Nachrüsten unter Zeitdruck ist fast immer die teurere Variante."
– Nicolas Mondré, DesignTribe
Ein Overlay-Widget, also das kleine Symbol mit Schriftgrößen-Reglern und Kontrast-Schaltern, macht Deine Website nicht automatisch barrierefrei. Solche Tools legen sich über die Seite und blenden ein paar Anpassungsoptionen ein, beheben aber die eigentlichen Probleme im Code nicht. Ist die Struktur unsauber, kann ein Screenreader sie auch mit Overlay nicht sinnvoll vorlesen.
Mehrere Behindertenverbände haben darauf hingewiesen, dass Overlay-Tools keine gesetzeskonforme Barrierefreiheit herstellen. Das ist kein Urteil über einzelne Anbieter, sondern eine technische Feststellung: Barrierefreiheit muss im Code gelöst werden, nicht durch eine Schicht, die sich darüberlegt. Wer sich auf ein Widget verlässt, wiegt sich in falscher Sicherheit und trägt das Risiko trotzdem weiter.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Ein Overlay suggeriert nach außen, dass alles erledigt ist, während die eigentlichen Barrieren bestehen bleiben. Kommt es zu einer Beschwerde oder Prüfung, schützt das Widget nicht. Das Geld für das Abo ist dann ausgegeben, und der Aufwand für die saubere Lösung steht trotzdem noch an.
Unser Ansatz ist deshalb der umgekehrte: erst die Grundlage sauber bauen, dann feilen. Das ist nachhaltiger, günstiger auf Dauer und der einzige Weg, der Menschen mit Einschränkungen tatsächlich weiterhilft.
Barrierefreiheit ist kein Zustand, den Du einmal herstellst und abhakst, sondern ein laufender Prozess: Jedes größere Update, jede neue Seite und jedes eingebundene Tool kann neue Barrieren schaffen. Deshalb gehört Barrierefreiheit fest in Deine Wartung, mit regelmäßigen Re-Tests nach Änderungen. Auch die Standards entwickeln sich weiter, weshalb eine turnusmäßige Überprüfung sinnvoll ist.
Beim Testen gilt: Automatische Prüf-Tools sind ein guter Startpunkt, sie finden aber nur einen Teil der Probleme. Ob ein Alt-Text wirklich sinnvoll ist oder ob sich das Anfrageformular per Tastatur flüssig ausfüllen lässt, zeigt erst der Test von Hand. Am aussagekräftigsten ist die Kombination: ein Tool für die Breite, ein manueller Durchgang mit Tastatur und Screenreader für die Tiefe.
Zum Prozess gehört auch die Barrierefreiheitserklärung im Footer, ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung. Sie beschreibt den Stand Deiner Seite, nennt bekannte Einschränkungen und einen Kontakt für Rückmeldungen. Sie ist kein lästiges Pflichtdokument, sondern ein Signal an Deine Kunden, dass Du das Thema ernst nimmst.
Abb. 3: Barrierefreiheit als laufender Prozess statt Einmal-Projekt (Quelle: DesignTribe)
Genau hier spielt eine gepflegte technische Basis ihre Stärke aus. Wir bei DesignTribe bauen auf Webflow, weil sauberer, semantischer Code und ein gehosteter, wartbarer Betrieb ein gutes Fundament für Barrierefreiheit sind. Die Technik allein macht keine Seite barrierefrei, das entscheidet die Umsetzung; aber sie erleichtert es, das Niveau dauerhaft zu halten. Wie eine solche saubere Basis auch Deine Sichtbarkeit stützt, zeigen wir in unserem Beitrag zu Traffic generieren.
Wir planen Barrierefreiheit von Anfang an mit ein, sauber im Code statt per Widget. In einem kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Dir, was bei Deinem Auftritt möglich ist.
Kostenloses Erstgespräch sichernDas hängt vom Einzelfall und vom Land ab. In Deutschland wird der Anwendungsbereich breit ausgelegt. In Österreich greift das BaFG vor allem, wenn ein Vertrag online abgeschlossen wird; eine reine Anfrage, die Du manuell annimmst, fällt oft noch nicht darunter. Das ist keine Rechtsberatung: Im Zweifel lohnt sich eine juristische Einschätzung.
Pauschale Preise gibt es nicht, weil der Aufwand vom Umfang abhängt: Zustand der bestehenden Seite, Anzahl der Templates, eingebundene Tools und Content-Menge. Bei einem Neubau ist der Mehraufwand meist gering, bei einer Nachrüstung im Altbestand kann er deutlich höher liegen. Am ehrlichsten klären wir das in einer kurzen Analyse Deiner Seite.
Nein. Overlay-Widgets legen sich über die Seite, lösen aber die strukturellen Probleme im Code nicht. Behindertenverbände weisen darauf hin, dass solche Tools keine gesetzeskonforme Barrierefreiheit herstellen. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Struktur und im Code, nicht durch eine aufgesetzte Schicht.
Die WCAG sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit, gepflegt vom W3C. Sie kennen drei Stufen: A, AA und AAA. Level AA ist die in der Praxis übliche Zielmarke und der Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 und damit BFSG und BaFG verweisen. AA deckt die wichtigsten Anforderungen für die meisten Nutzer ab.
Wenn Deine Seite unter die Regelungen fällt, gehört eine Information über die Konformität dazu, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt, bekannte Einschränkungen nennt und einen Kontakt für Rückmeldungen bietet. Sie steht üblicherweise im Footer, ähnlich wie Impressum und Datenschutz, und sollte regelmäßig aktualisiert werden.
Eine barrierefreie Website zu erstellen ist kein Bürokratie-Projekt, sondern konsequente Benutzerfreundlichkeit: Sie erreicht mehr Menschen, senkt rechtliche Risiken und stützt nebenbei Deine Sichtbarkeit bei Google. Die größten Hebel sind schnell benannt, Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung, klare Formulare und eine saubere Struktur; entscheidend ist, sie von Anfang an mitzudenken und in der Wartung zu halten. Mehr dazu, wie ein starkes Fundament aussieht, findest Du in unserem Überblick zu Webdesign und in unserem Garantie-Versprechen.
Lass uns über Deine Website sprechen: Stell hier unverbindlich Deine Anfrage, und wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, was bei Deinem Auftritt sinnvoll ist und was nicht.
Ich bin Nicolas Mondré, Gründer von DesignTribe in Wien. Mit meinem Team gestalte und entwickle ich Websites, die Kunden gewinnen: Strategie, Webdesign und Webentwicklung auf Webflow, als zertifizierter Webflow Experts Premium Partner. In unserem Blog teile ich, was ich aus über fünf Jahren Projekt-Praxis über Websites gelernt habe, die wirklich Anfragen bringen.


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