
Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen genutzt werden – auch mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder per Screenreader. Seit dem 28. Juni 2025 ist das für viele Unternehmen keine Kür mehr: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, und die Übergangsphasen laufen. Auf dieser Seite bekommst Du den Überblick: wer betroffen ist, was die WCAG-Standards konkret verlangen und wie die Umsetzung gelingt – ohne Panik, aber auch ohne das Thema auszusitzen.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze Das BFSG: Wer betroffen ist WCAG: Was Barrierefreiheit konkret heißt Umsetzung: selbst oder mit Agentur Häufige FragenDas BFSG gilt seit Juni 2025: Betroffen sind vor allem Unternehmen mit E-Commerce und digitalen Dienstleistungen für Verbraucher – Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen.
Der Maßstab sind die WCAG: Die Web Content Accessibility Guidelines definieren, was barrierefrei konkret bedeutet – von Kontrasten über Tastaturbedienung bis Alt-Texte.
Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht: Sie verbessert Bedienbarkeit für alle Nutzer, hilft beim SEO und erschließt eine Zielgruppe, die viele Websites aussperren.
Overlay-Widgets sind keine Lösung: Nachträglich eingeblendete „Barrierefreiheits-Tools" erfüllen die Anforderungen nicht – Barrierefreiheit entsteht in Struktur und Code.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – darunter fällt insbesondere E-Commerce, also auch der Onlineshop eines Handwerksbetriebs oder das Buchungsformular einer Praxis. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen unter bestimmten Schwellen und für reine B2B-Angebote. Ob und wie Du betroffen bist, welche Fristen gelten und was bei Verstößen droht, haben wir im Guide BFSG & Website: Wer betroffen ist im Detail aufgeschlüsselt – und den kompletten Fahrplan für Unternehmen im BFSG-Guide 2026. Ein verwandtes EU-Thema, das viele Shop-Betreiber ebenfalls betrifft, behandeln wir im Guide zum Widerrufsbutton.
„Die häufigste Reaktion auf das BFSG in unseren Gesprächen ist entweder Panik oder Verdrängung – und beides ist falsch. Für die meisten Websites ist Barrierefreiheit kein Riesenprojekt, sondern eine Reihe konkreter, machbarer Schritte. Man muss sie nur systematisch angehen statt gar nicht."
– Nicolas Mondré, Gründer DesignTribe
Der fachliche Maßstab hinter dem Gesetz sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie übersetzen „barrierefrei" in prüfbare Kriterien: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alt-Texte für Bilder, verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen, sauberer semantischer Code, den Screenreader vorlesen können. Vieles davon ist schlicht gutes Handwerk – eine Website mit klarer Struktur und lesbaren Kontrasten ist für alle Besucher besser, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen. Die Grundlagen verständlich erklärt findest Du im Guide Barrierefreies Webdesign: Die WCAG-Grundlagen.
Wie viel Aufwand die Umsetzung bedeutet, hängt stark vom Zustand Deiner Website ab. Eine moderne, sauber gebaute Seite braucht oft nur gezielte Nachbesserungen – Kontraste, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen. Eine alte Website mit verschachteltem Code ist dagegen häufig ein Fall für den Relaunch, weil Nachrüsten teurer wird als Neubauen. Was Du selbst umsetzen kannst, zeigt der Guide Barrierefreie Website erstellen; worauf es bei der Auswahl eines Dienstleisters ankommt – und welche Warnsignale auf Anbieter hindeuten, die Barrierefreiheit nur als Verkaufsargument nutzen – der Guide Barrierefreie Website erstellen lassen.
Praxis-Tipp: Der schnellste Selbsttest: Leg die Maus weg und versuche, Deine Website nur mit der Tab-Taste zu bedienen – Navigation, Links, Formular absenden. Wenn Du dabei stecken bleibst oder nicht siehst, wo Du gerade bist, bleiben auch Nutzer mit Screenreader oder motorischen Einschränkungen stecken.
In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Deine Website auf die wichtigsten Barrierefreiheits-Kriterien und sagen Dir ehrlich, ob gezielte Nachbesserung reicht oder ein Relaunch der wirtschaftlichere Weg ist.
Jetzt Angebot anfragenReine Informations-Websites ohne E-Commerce-Funktionen fallen in den meisten Fällen nicht unter das BFSG. Sobald aber Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge abschließen können, greift die Pflicht in der Regel. Die genaue Abgrenzung mit allen Ausnahmen findest Du im Guide BFSG & Website.
Nein. Overlay-Tools, die per Klick Kontraste oder Schriftgrößen ändern, beheben die zugrundeliegenden Barrieren im Code nicht und gelten unter Fachleuten und Prüfstellen nicht als Erfüllung der Anforderungen. Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Code und Inhalten – nicht in einem nachgeladenen Widget.
Das hängt vom Ausgangszustand ab: Bei modernen, sauber gebauten Websites sind es oft überschaubare Nachbesserungen; bei alten Auftritten kann der Relaunch wirtschaftlicher sein als das Nachrüsten. Eine ehrliche Einschätzung braucht einen Blick auf die konkrete Website – genau dafür ist unser Erstgespräch da.
Ja, deutlich. Vieles, was Barrierefreiheit verlangt – semantischer Code, Alt-Texte, klare Struktur, gute Lesbarkeit – sind gleichzeitig Signale, die Google und KI-Suchsysteme zur Bewertung nutzen. Barrierefreie Websites sind fast immer auch die technisch saubereren Websites.
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Diese Übersicht wird laufend um neue Guides ergänzt.
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