Eine Frau entwirft eine barrierefreie Website

Barrierefreie Website erstellen lassen: Worauf es bei der Agenturwahl ankommt

Lesezeit
10
Minuten
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Autor
Nicolas Mondré
Zuletzt aktualisiert:
19.7.2026

Du willst eine barrierefreie Website erstellen lassen und fragst Dich, woran Du eine Agentur erkennst, die das wirklich beherrscht? Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland und Österreich Pflicht, für alle anderen ist sie ein klarer Qualitäts- und Wettbewerbsvorteil. In diesem Guide zeige ich Dir, wann Du überhaupt betroffen bist, was eine barrierefreie Website ausmacht und worauf es bei der Agenturwahl wirklich ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht seit 28.06.2025: BFSG (Deutschland) und BaFG (Österreich) setzen den European Accessibility Act um; technischer Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA.
  • Nicht jeder ist betroffen: Vor allem B2C-Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr (Shop, Buchung, Online-Vertrag); Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
  • POUR-Prinzipien: Eine barrierefreie Website ist wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
  • Agenturwahl: Nachweisbare WCAG-Erfahrung, ein transparentes Angebot, ein echter Audit und eine Barrierefreiheitserklärung gehören zu den Pflicht-Kriterien.
  • Overlay-Tools sind kein Ersatz: Echte Barrierefreiheit entsteht im Code der Seite, nicht per aufgesetztem Widget.

Was heißt „barrierefreie Website" überhaupt?

Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass wirklich jeder Mensch sie nutzen kann: auch wer schlecht sieht, nicht hört, keine Maus bedienen kann oder auf einen Screenreader angewiesen ist, also ein Programm, das Inhalte vorliest. Fachlich fasst man das in vier Prinzipien zusammen, kurz POUR: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Diese vier Punkte sind der Kern der WCAG, der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.

Wahrnehmbar heißt, dass Inhalte über mehr als einen Sinn erfassbar sind: gute Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos. Bedienbar bedeutet, dass sich die ganze Seite auch ohne Maus steuern lässt, allein per Tastatur, mit klarer Navigation. Verständlich steht für logische Struktur, lesbare Sprache und vorhersehbares Verhalten. Robust meint sauberen Code, der mit Screenreadern und unterschiedlichen Geräten zuverlässig funktioniert.

Die vier Prinzipien barrierefreier Websites (POUR) Wahrnehmbar Gute Kontraste, Alternativtexte, Untertitel: Inhalte über mehrere Sinne. Bedienbar Alles per Tastatur nutzbar, klare Navigation, genug Zeit zum Bedienen. Verständlich Einfache Sprache, klare Struktur, vorhersehbares Verhalten der Seite. Robust Sauberer Code, kompatibel mit Screenreadern und vielen Geräten. designtribe.com

Abb. 1: Die vier POUR-Prinzipien als Grundlage jeder barrierefreien Website (Quelle: DesignTribe)

Wichtig zu verstehen: Barrierefreiheit ist mehr als „größere Schrift und etwas mehr Kontrast". Sie betrifft die gesamte Nutzung Deiner Seite, von der Menüführung über Formulare bis zum Bestell- oder Buchungsprozess. Genau deshalb lässt sie sich nicht seriös an einem Nachmittag „dazuklicken", sondern gehört von Anfang an in Konzept und Code.

Musst Du Deine Website barrierefrei machen lassen?

Ob Du gesetzlich verpflichtet bist, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Bietest Du über Deine Website eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr für Endkunden an, und wie groß ist Dein Unternehmen? Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide setzen dieselbe EU-Vorgabe um, den European Accessibility Act.

Betroffen sind vor allem B2C-Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Portale, über die Verbraucher Verträge abschließen. Eine reine Info- oder Visitenkarten-Website ohne solche Funktionen fällt in der Regel nicht darunter, ebenso wenig ein reines B2B-Angebot. Die Abgrenzung ist im Einzelfall aber knifflig: Sobald Privatkunden bei Dir online buchen oder kaufen können, kann die Pflicht greifen.

Dazu kommt die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Wer bei Dienstleistungen weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (beziehungsweise Bilanzsumme) erreicht, ist von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für bestimmte Produkte im Sinne des Gesetzes. Für viele Handwerksbetriebe, Praxen oder Kanzleien in der DACH-Region bedeutet das: rein rechtlich oft nicht verpflichtet, in der Praxis aber trotzdem gut beraten, barrierefrei zu bauen.

Ist Deine Website gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu sein? Bietest Du eine B2C-Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an? Nein Ja Meist keine Pflicht Eine reine Info-Website ist selten erfasst, als SEO- und UX-Vorteil aber klar empfohlen. Bist Du ein Kleinstunternehmen? (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro) Ja Nein Ausgenommen bei Dienstleistungen. Bestimmte Produkte gesondert prüfen. Pflicht Umsetzung nach WCAG 2.1 AA plus Barrierefreiheitserklärung. Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel individuell prüfen lassen. designtribe.com

Abb. 2: Grobe Orientierung, ob eine Website unter BFSG oder BaFG fällt (Quelle: DesignTribe)

Die konkreten Anforderungen und Fristen unterscheiden sich zwischen Deutschland und Österreich in Details. Einen guten, herstellerneutralen Überblick geben die Bundesfachstelle Barrierefreiheit für Deutschland und die WKO für Österreich. Bitte verstehe diesen Abschnitt als Einordnung, nicht als Rechtsberatung: Ob und wie stark Dein Angebot betroffen ist, klärst Du im Zweifel mit einer fachkundigen Beratung.

KriteriumDeutschland (BFSG)Österreich (BaFG)
Anwendbar seit28. Juni 202528. Juni 2025
GrundlageEuropean Accessibility ActEuropean Accessibility Act
Technischer MaßstabEN 301 549, WCAG 2.1 AAEN 301 549, WCAG 2.1 AA
KleinstunternehmenBei Dienstleistungen ausgenommenBei Dienstleistungen ausgenommen
Bußgeld-RahmenBis zu 100.000 Euro, plus AbmahnrisikoBis zu 80.000 Euro, „Beraten vor Strafen"
AufsichtMarktüberwachungsstelle der LänderSozialministeriumservice

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Betroffene Anbieter müssen zusätzlich eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, also eine gut auffindbare Info darüber, wie die Barrierefreiheit umgesetzt ist. Die WKO empfiehlt dafür ausdrücklich einen eigenen, klar sichtbaren Bereich statt eines Verstecks in den AGB. Eine gute Agentur denkt diese Erklärung von Anfang an mit.

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Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Selbst wenn Du nicht unter das Gesetz fällst, ist eine barrierefreie Website selten Zeitverschwendung: Sie erreicht mehr Menschen, ist für Suchmaschinen oft besser lesbar und verbessert die Bedienung für alle Besucher, nicht nur für die mit Einschränkungen. Barrierefreiheit und gutes Webdesign überschneiden sich stark.

Denk vom Kunden Deines Kunden her: Klare Struktur, gute Kontraste und lesbare Schrift helfen auch der Handwerkerin, die auf der Baustelle bei greller Sonne auf dem Smartphone nach einem Notdienst sucht. Eine Seite, die per Tastatur und Screenreader sauber funktioniert, hat meist auch sauberen Code, und sauberer Code ist die Basis für schnelle Ladezeiten und bessere Rankings. Wer die Grundlagen dahinter verstehen will, findet sie in unserem Beitrag Was ist Webdesign, einfach erklärt.

Praxis-Tipp: Bau die wichtigste Handlung, meist Anruf oder Anfrage, so, dass sie ohne Maus erreichbar und für Screenreader klar beschriftet ist. Ein Button „Jetzt anfragen" hilft nur, wenn ihn wirklich jeder findet und auslösen kann.

Worauf es bei der Agenturwahl ankommt

Bei der Agenturwahl kommt es weniger auf schöne Versprechen an als auf Nachweise: Eine gute Agentur zeigt Dir echte barrierefreie Projekte, nennt WCAG 2.1 Level AA als klares Ziel im Angebot und plant eine unabhängige Prüfung von Anfang an ein. Alles andere ist Marketing. Achte deshalb auf die folgenden vier Punkte.

Nachweisbare Erfahrung und Referenzen

Frag konkret nach umgesetzten barrierefreien Websites und lass Dir zeigen, wie dort Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare gelöst sind. Eine Agentur, die das Thema ernst nimmt, kann Referenzen benennen und erklärt Dir verständlich, welche WCAG-Kriterien sie erfüllt. Schwammige Aussagen wie „machen wir barrierefrei" ohne Beispiele sind ein Warnsignal.

Transparentes Angebot statt Overlay-Versprechen

Ein seriöses Angebot beschreibt Maßnahmen und Kosten nachvollziehbar und nennt das Ziel schriftlich, in der Regel WCAG 2.1 Level AA. Wer Dir stattdessen „100 Prozent barrierefrei per Knopfdruck" durch ein Overlay-Tool verspricht, vereinfacht zu stark. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite, nicht durch ein aufgesetztes Widget.

Audit, echte Prüfung und Barrierefreiheitserklärung

Gute Agenturen prüfen nicht nur mit automatischen Tools, sondern testen zusätzlich mit Tastatur und Screenreader, idealerweise mit echten Nutzern. Ein anerkanntes Verfahren ist der BITV-Test. Und sie liefern die Barrierefreiheitserklärung gleich mit, statt Dich damit allein zu lassen.

Wartung, Updates und Schulung

Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt: Jeder neue Blogbeitrag, jedes neue Bild kann neue Barrieren schaffen. Achte darauf, dass die Agentur Wartung anbietet und Dein Team schult, damit Inhalte auch nach dem Launch zugänglich bleiben.

„Während meiner mehr als 5-jährigen Erfahrung habe ich gelernt: Die beste Agentur ist nicht die, die am lautesten „barrierefrei" ruft, sondern die, die Dir zeigt, wie sie es prüft. Nachweise schlagen Versprechen."

– Nicolas Mondré, DesignTribe
Vom Audit zum barrierefreien Launch 1 Ist-Analyse und Audit 2 Priorisieren, größte Hebel 3 Umsetzen (WCAG 2.1 AA) 4 Prüfen: Tools und Screenreader 5 Erklärung und Wartung designtribe.com

Abb. 3: So läuft ein sauberes Barrierefreiheits-Projekt ab (Quelle: DesignTribe)

Woran Du eine gute Agentur für barrierefreie Websites erkennst

  • Sie zeigt Referenzen mit echten, geprüften barrierefreien Projekten.
  • Sie nennt WCAG 2.1 Level AA als Ziel schriftlich im Angebot.
  • Sie plant einen Audit der gesamten Website ein, nicht nur der Startseite.
  • Sie prüft mit Tastatur und Screenreader, nicht nur mit automatischen Tools.
  • Sie verspricht keine „100 Prozent Barrierefreiheit per Overlay-Knopfdruck".
  • Sie liefert die Barrierefreiheitserklärung mit und erklärt sie Dir.
  • Sie macht Kosten und Maßnahmen transparent, ohne versteckte Posten.
  • Sie denkt Wartung und Updates mit, weil Barrierefreiheit dauerhaft ist.
  • Sie schult Dein Team, damit neue Inhalte zugänglich bleiben.
  • Sie hält klare Kriterien und eine Abnahme im Vertrag fest.

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Overlay-Tool oder echte Umsetzung?

Ein Barrierefreiheits-Overlay, also ein Widget, das per Klick Kontraste oder Schriftgrößen ändert, ist kein Ersatz für eine echte barrierefreie Umsetzung. Solche Tools sitzen über der Seite und beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht; im schlechtesten Fall stören sie sogar Screenreader, die manche Nutzer ohnehin schon verwenden. Barrierefreiheit entsteht in der Struktur der Seite, nicht in einer aufgesetzten Schicht.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Rechtssicherheit und im echten Nutzererlebnis. Ein Overlay kann Aufwand vortäuschen, ohne die Kriterien wirklich zu erfüllen. Eine saubere Umsetzung dagegen ist von Grund auf zugänglich, funktioniert mit Hilfstechnologien und lässt sich nachvollziehbar prüfen.

AspektEchte barrierefreie UmsetzungOverlay-Widget
RechtssicherheitErfüllt WCAG-Kriterien nachweisbarOft kein echter Nachweis
NutzererlebnisFür alle zugänglich gebautZusatzschicht, teils störend
ScreenreaderSauber unterstütztKann Konflikte verursachen
WartungIm System verankertAbhängig vom Anbieter
LangfristigNachhaltig und prüfbarKaschiert statt gelöst

Praxis-Tipp: Wenn Dir eine Agentur ein Overlay als Komplettlösung verkaufen will, frag nach: „Besteht die Seite damit einen BITV-Test?" An der Antwort erkennst Du schnell, ob es um echte Barrierefreiheit oder nur um ein Häkchen geht.

Neu bauen oder bestehende Seite nachrüsten?

Ob Du neu baust oder nachrüstest, hängt vom Zustand Deiner Website ab: Eine technisch solide Seite lässt sich oft gezielt optimieren, während eine veraltete Seite mit unsauberem Code häufig günstiger und nachhaltiger komplett neu entsteht. Barrierefreiheit nachträglich in einen alten, verschachtelten Aufbau zu zwingen, kann am Ende teurer sein als ein sauberer Neuanfang.

Hier spielt die Wahl der Plattform mit hinein. Eine Website auf einem gepflegten, gehosteten System wie Webflow lässt sich sauber strukturieren und kontrolliert aktualisieren, ohne Wildwuchs aus Dutzenden Plugins. Das erleichtert es, Barrierefreiheit dauerhaft zu halten, weil weniger unvorhersehbare Bausteine im Spiel sind. Andere Systeme können das ebenfalls leisten; entscheidend ist saubere Umsetzung, nicht der Name der Technologie. Wenn Du wissen willst, wie wir dabei vorgehen und welche Absicherung Du bekommst, findest Du Details zu unserer Webdesign-Leistung und zu unserer Garantie.


Häufige Fragen zu barrierefreien Websites

Ist meine Website gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu sein?

Das hängt vom Angebot und der Unternehmensgröße ab. Betroffen sind vor allem B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Shops, Buchungs- oder Terminsysteme. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Zweifel solltest Du das rechtlich prüfen lassen.

Was kostet es, eine barrierefreie Website erstellen zu lassen?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Umfang abhängt: Seitenzahl, Funktionen wie Shop oder Buchung, Zustand einer bestehenden Seite und ob neu gebaut oder optimiert wird. Sinnvoll ist ein Angebot, das Maßnahmen und Kosten transparent auflistet. Für eine konkrete Einschätzung lohnt sich ein Erstgespräch.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Plugin?

In der Regel nicht. Overlays sitzen über der Seite und lösen die Probleme im Code nicht; teils stören sie sogar Hilfstechnologien wie Screenreader. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Website und lässt sich nachvollziehbar prüfen, zum Beispiel per BITV-Test. Ein Widget ersetzt diese Umsetzung nicht.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Das ist eine gut auffindbare Information darüber, wie Deine Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Betroffene Anbieter müssen sie bereitstellen. Empfohlen wird ein klar sichtbarer eigener Bereich, etwa im Footer, statt eines Verstecks in den AGB. Eine gute Agentur liefert diese Erklärung mit.

Muss ich meine bestehende Website komplett neu bauen lassen?

Nicht zwingend. Ist die Seite technisch solide, lassen sich viele Punkte gezielt nachrüsten. Ist der Code veraltet und verschachtelt, ist ein sauberer Neuaufbau oft günstiger und nachhaltiger als ständiges Flicken. Ein Audit zeigt, welcher Weg für Dich der wirtschaftlichere ist.

Fazit: Barrierefrei ist gutes Webdesign, nicht nur Pflicht

Eine barrierefreie Website erstellen zu lassen ist keine reine Pflichtübung: Sie erreicht mehr Menschen, funktioniert für alle besser und zahlt oft direkt auf Sichtbarkeit und Anfragen ein. Kläre zuerst, ob und wie stark Du betroffen bist, und wähle dann eine Agentur, die Nachweise statt Versprechen liefert: echte Referenzen, WCAG 2.1 Level AA im Angebot, eine unabhängige Prüfung und eine Barrierefreiheitserklärung. Mehr zu unserem Vorgehen findest Du auf unserer Webdesign-Seite.

Lass uns über Deine Website sprechen: Stell hier unverbindlich Deine Anfrage, und wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie sich Barrierefreiheit bei Dir am sinnvollsten umsetzen lässt.

Über den Autor

Ich bin Nicolas Mondré, Gründer von DesignTribe in Wien. Mit meinem Team gestalte und entwickle ich Websites, die Kunden gewinnen: Strategie, Webdesign und Webentwicklung auf Webflow, als zertifizierter Webflow Experts Premium Partner. In unserem Blog teile ich, was ich aus über fünf Jahren Projekt-Praxis über Websites gelernt habe, die wirklich Anfragen bringen.