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Du willst eine barrierefreie Website erstellen lassen und fragst Dich, woran Du eine Agentur erkennst, die das wirklich beherrscht? Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland und Österreich Pflicht, für alle anderen ist sie ein klarer Qualitäts- und Wettbewerbsvorteil. In diesem Guide zeige ich Dir, wann Du überhaupt betroffen bist, was eine barrierefreie Website ausmacht und worauf es bei der Agenturwahl wirklich ankommt.
Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass wirklich jeder Mensch sie nutzen kann: auch wer schlecht sieht, nicht hört, keine Maus bedienen kann oder auf einen Screenreader angewiesen ist, also ein Programm, das Inhalte vorliest. Fachlich fasst man das in vier Prinzipien zusammen, kurz POUR: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Diese vier Punkte sind der Kern der WCAG, der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
Wahrnehmbar heißt, dass Inhalte über mehr als einen Sinn erfassbar sind: gute Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos. Bedienbar bedeutet, dass sich die ganze Seite auch ohne Maus steuern lässt, allein per Tastatur, mit klarer Navigation. Verständlich steht für logische Struktur, lesbare Sprache und vorhersehbares Verhalten. Robust meint sauberen Code, der mit Screenreadern und unterschiedlichen Geräten zuverlässig funktioniert.
Abb. 1: Die vier POUR-Prinzipien als Grundlage jeder barrierefreien Website (Quelle: DesignTribe)
Wichtig zu verstehen: Barrierefreiheit ist mehr als „größere Schrift und etwas mehr Kontrast". Sie betrifft die gesamte Nutzung Deiner Seite, von der Menüführung über Formulare bis zum Bestell- oder Buchungsprozess. Genau deshalb lässt sie sich nicht seriös an einem Nachmittag „dazuklicken", sondern gehört von Anfang an in Konzept und Code.
Ob Du gesetzlich verpflichtet bist, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Bietest Du über Deine Website eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr für Endkunden an, und wie groß ist Dein Unternehmen? Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide setzen dieselbe EU-Vorgabe um, den European Accessibility Act.
Betroffen sind vor allem B2C-Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Portale, über die Verbraucher Verträge abschließen. Eine reine Info- oder Visitenkarten-Website ohne solche Funktionen fällt in der Regel nicht darunter, ebenso wenig ein reines B2B-Angebot. Die Abgrenzung ist im Einzelfall aber knifflig: Sobald Privatkunden bei Dir online buchen oder kaufen können, kann die Pflicht greifen.
Dazu kommt die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Wer bei Dienstleistungen weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (beziehungsweise Bilanzsumme) erreicht, ist von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für bestimmte Produkte im Sinne des Gesetzes. Für viele Handwerksbetriebe, Praxen oder Kanzleien in der DACH-Region bedeutet das: rein rechtlich oft nicht verpflichtet, in der Praxis aber trotzdem gut beraten, barrierefrei zu bauen.
Abb. 2: Grobe Orientierung, ob eine Website unter BFSG oder BaFG fällt (Quelle: DesignTribe)
Die konkreten Anforderungen und Fristen unterscheiden sich zwischen Deutschland und Österreich in Details. Einen guten, herstellerneutralen Überblick geben die Bundesfachstelle Barrierefreiheit für Deutschland und die WKO für Österreich. Bitte verstehe diesen Abschnitt als Einordnung, nicht als Rechtsberatung: Ob und wie stark Dein Angebot betroffen ist, klärst Du im Zweifel mit einer fachkundigen Beratung.
| Kriterium | Deutschland (BFSG) | Österreich (BaFG) |
|---|---|---|
| Anwendbar seit | 28. Juni 2025 | 28. Juni 2025 |
| Grundlage | European Accessibility Act | European Accessibility Act |
| Technischer Maßstab | EN 301 549, WCAG 2.1 AA | EN 301 549, WCAG 2.1 AA |
| Kleinstunternehmen | Bei Dienstleistungen ausgenommen | Bei Dienstleistungen ausgenommen |
| Bußgeld-Rahmen | Bis zu 100.000 Euro, plus Abmahnrisiko | Bis zu 80.000 Euro, „Beraten vor Strafen" |
| Aufsicht | Marktüberwachungsstelle der Länder | Sozialministeriumservice |
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Betroffene Anbieter müssen zusätzlich eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, also eine gut auffindbare Info darüber, wie die Barrierefreiheit umgesetzt ist. Die WKO empfiehlt dafür ausdrücklich einen eigenen, klar sichtbaren Bereich statt eines Verstecks in den AGB. Eine gute Agentur denkt diese Erklärung von Anfang an mit.
In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Deinen Auftritt an und sagen Dir ehrlich, wo Du in Sachen Barrierefreiheit stehst und was sinnvoll ist. Als Webflow Experts Premium Partner setzen wir Websites um, die zugänglich sind und Anfragen bringen.
Jetzt Angebot anfragenSelbst wenn Du nicht unter das Gesetz fällst, ist eine barrierefreie Website selten Zeitverschwendung: Sie erreicht mehr Menschen, ist für Suchmaschinen oft besser lesbar und verbessert die Bedienung für alle Besucher, nicht nur für die mit Einschränkungen. Barrierefreiheit und gutes Webdesign überschneiden sich stark.
Denk vom Kunden Deines Kunden her: Klare Struktur, gute Kontraste und lesbare Schrift helfen auch der Handwerkerin, die auf der Baustelle bei greller Sonne auf dem Smartphone nach einem Notdienst sucht. Eine Seite, die per Tastatur und Screenreader sauber funktioniert, hat meist auch sauberen Code, und sauberer Code ist die Basis für schnelle Ladezeiten und bessere Rankings. Wer die Grundlagen dahinter verstehen will, findet sie in unserem Beitrag Was ist Webdesign, einfach erklärt.
Praxis-Tipp: Bau die wichtigste Handlung, meist Anruf oder Anfrage, so, dass sie ohne Maus erreichbar und für Screenreader klar beschriftet ist. Ein Button „Jetzt anfragen" hilft nur, wenn ihn wirklich jeder findet und auslösen kann.
Bei der Agenturwahl kommt es weniger auf schöne Versprechen an als auf Nachweise: Eine gute Agentur zeigt Dir echte barrierefreie Projekte, nennt WCAG 2.1 Level AA als klares Ziel im Angebot und plant eine unabhängige Prüfung von Anfang an ein. Alles andere ist Marketing. Achte deshalb auf die folgenden vier Punkte.
Frag konkret nach umgesetzten barrierefreien Websites und lass Dir zeigen, wie dort Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare gelöst sind. Eine Agentur, die das Thema ernst nimmt, kann Referenzen benennen und erklärt Dir verständlich, welche WCAG-Kriterien sie erfüllt. Schwammige Aussagen wie „machen wir barrierefrei" ohne Beispiele sind ein Warnsignal.
Ein seriöses Angebot beschreibt Maßnahmen und Kosten nachvollziehbar und nennt das Ziel schriftlich, in der Regel WCAG 2.1 Level AA. Wer Dir stattdessen „100 Prozent barrierefrei per Knopfdruck" durch ein Overlay-Tool verspricht, vereinfacht zu stark. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite, nicht durch ein aufgesetztes Widget.
Gute Agenturen prüfen nicht nur mit automatischen Tools, sondern testen zusätzlich mit Tastatur und Screenreader, idealerweise mit echten Nutzern. Ein anerkanntes Verfahren ist der BITV-Test. Und sie liefern die Barrierefreiheitserklärung gleich mit, statt Dich damit allein zu lassen.
Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt: Jeder neue Blogbeitrag, jedes neue Bild kann neue Barrieren schaffen. Achte darauf, dass die Agentur Wartung anbietet und Dein Team schult, damit Inhalte auch nach dem Launch zugänglich bleiben.
„Während meiner mehr als 5-jährigen Erfahrung habe ich gelernt: Die beste Agentur ist nicht die, die am lautesten „barrierefrei" ruft, sondern die, die Dir zeigt, wie sie es prüft. Nachweise schlagen Versprechen."
– Nicolas Mondré, DesignTribe
Abb. 3: So läuft ein sauberes Barrierefreiheits-Projekt ab (Quelle: DesignTribe)
Wir bei DesignTribe verbinden barrierefreies, sauberes Webdesign mit Conversion-Fokus. In einem kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Dir ehrlich, was bei Deinem Auftritt möglich ist.
Kostenloses Erstgespräch sichernEin Barrierefreiheits-Overlay, also ein Widget, das per Klick Kontraste oder Schriftgrößen ändert, ist kein Ersatz für eine echte barrierefreie Umsetzung. Solche Tools sitzen über der Seite und beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht; im schlechtesten Fall stören sie sogar Screenreader, die manche Nutzer ohnehin schon verwenden. Barrierefreiheit entsteht in der Struktur der Seite, nicht in einer aufgesetzten Schicht.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Rechtssicherheit und im echten Nutzererlebnis. Ein Overlay kann Aufwand vortäuschen, ohne die Kriterien wirklich zu erfüllen. Eine saubere Umsetzung dagegen ist von Grund auf zugänglich, funktioniert mit Hilfstechnologien und lässt sich nachvollziehbar prüfen.
| Aspekt | Echte barrierefreie Umsetzung | Overlay-Widget |
|---|---|---|
| Rechtssicherheit | Erfüllt WCAG-Kriterien nachweisbar | Oft kein echter Nachweis |
| Nutzererlebnis | Für alle zugänglich gebaut | Zusatzschicht, teils störend |
| Screenreader | Sauber unterstützt | Kann Konflikte verursachen |
| Wartung | Im System verankert | Abhängig vom Anbieter |
| Langfristig | Nachhaltig und prüfbar | Kaschiert statt gelöst |
Praxis-Tipp: Wenn Dir eine Agentur ein Overlay als Komplettlösung verkaufen will, frag nach: „Besteht die Seite damit einen BITV-Test?" An der Antwort erkennst Du schnell, ob es um echte Barrierefreiheit oder nur um ein Häkchen geht.
Ob Du neu baust oder nachrüstest, hängt vom Zustand Deiner Website ab: Eine technisch solide Seite lässt sich oft gezielt optimieren, während eine veraltete Seite mit unsauberem Code häufig günstiger und nachhaltiger komplett neu entsteht. Barrierefreiheit nachträglich in einen alten, verschachtelten Aufbau zu zwingen, kann am Ende teurer sein als ein sauberer Neuanfang.
Hier spielt die Wahl der Plattform mit hinein. Eine Website auf einem gepflegten, gehosteten System wie Webflow lässt sich sauber strukturieren und kontrolliert aktualisieren, ohne Wildwuchs aus Dutzenden Plugins. Das erleichtert es, Barrierefreiheit dauerhaft zu halten, weil weniger unvorhersehbare Bausteine im Spiel sind. Andere Systeme können das ebenfalls leisten; entscheidend ist saubere Umsetzung, nicht der Name der Technologie. Wenn Du wissen willst, wie wir dabei vorgehen und welche Absicherung Du bekommst, findest Du Details zu unserer Webdesign-Leistung und zu unserer Garantie.
Das hängt vom Angebot und der Unternehmensgröße ab. Betroffen sind vor allem B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Shops, Buchungs- oder Terminsysteme. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Zweifel solltest Du das rechtlich prüfen lassen.
Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Umfang abhängt: Seitenzahl, Funktionen wie Shop oder Buchung, Zustand einer bestehenden Seite und ob neu gebaut oder optimiert wird. Sinnvoll ist ein Angebot, das Maßnahmen und Kosten transparent auflistet. Für eine konkrete Einschätzung lohnt sich ein Erstgespräch.
In der Regel nicht. Overlays sitzen über der Seite und lösen die Probleme im Code nicht; teils stören sie sogar Hilfstechnologien wie Screenreader. Echte Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Website und lässt sich nachvollziehbar prüfen, zum Beispiel per BITV-Test. Ein Widget ersetzt diese Umsetzung nicht.
Das ist eine gut auffindbare Information darüber, wie Deine Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Betroffene Anbieter müssen sie bereitstellen. Empfohlen wird ein klar sichtbarer eigener Bereich, etwa im Footer, statt eines Verstecks in den AGB. Eine gute Agentur liefert diese Erklärung mit.
Nicht zwingend. Ist die Seite technisch solide, lassen sich viele Punkte gezielt nachrüsten. Ist der Code veraltet und verschachtelt, ist ein sauberer Neuaufbau oft günstiger und nachhaltiger als ständiges Flicken. Ein Audit zeigt, welcher Weg für Dich der wirtschaftlichere ist.
Eine barrierefreie Website erstellen zu lassen ist keine reine Pflichtübung: Sie erreicht mehr Menschen, funktioniert für alle besser und zahlt oft direkt auf Sichtbarkeit und Anfragen ein. Kläre zuerst, ob und wie stark Du betroffen bist, und wähle dann eine Agentur, die Nachweise statt Versprechen liefert: echte Referenzen, WCAG 2.1 Level AA im Angebot, eine unabhängige Prüfung und eine Barrierefreiheitserklärung. Mehr zu unserem Vorgehen findest Du auf unserer Webdesign-Seite.
Lass uns über Deine Website sprechen: Stell hier unverbindlich Deine Anfrage, und wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie sich Barrierefreiheit bei Dir am sinnvollsten umsetzen lässt.
Ich bin Nicolas Mondré, Gründer von DesignTribe in Wien. Mit meinem Team gestalte und entwickle ich Websites, die Kunden gewinnen: Strategie, Webdesign und Webentwicklung auf Webflow, als zertifizierter Webflow Experts Premium Partner. In unserem Blog teile ich, was ich aus über fünf Jahren Projekt-Praxis über Websites gelernt habe, die wirklich Anfragen bringen.


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