Eine Website auf einem Tablet mit Widerrufs-Button

Widerrufsbutton: Alles was du über die neue EU Richtlinie wissen musst

Lesezeit
11
Minuten
DesignTribe Logo
Autor
Nicolas Mondré
Zuletzt aktualisiert:
19.7.2026

Seit Juni 2026 muss auf vielen Websites ein Widerrufsbutton stehen, und viele Unternehmer wissen noch gar nicht, dass sie betroffen sind. In diesem Guide zeige ich Dir, was der Widerrufsbutton ist, ab wann er in Deutschland und Österreich gilt, für wen er Pflicht wird und wie Du ihn sauber auf Deine Website bringst. Ohne juristisches Fachchinesisch, dafür mit konkreten Schritten für Deine Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was: Der Widerrufsbutton ist eine Pflicht-Funktion, mit der Kunden online geschlossene Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673.
  • Ab wann: In Deutschland Pflicht seit dem 19. Juni 2026 (§ 356a BGB), in Österreich ab dem 1. Oktober 2026 (§ 13a FAGG).
  • Für wen: Alle, die online B2C-Verträge mit Widerrufsrecht schließen. Nicht nur Shops, sondern auch Abos, Buchungen und Coaching-Pakete. Reines B2B und reine Telefon- oder E-Mail-Verträge sind ausgenommen.
  • Wie: Klar beschriftete Funktion „Vertrag widerrufen", ein Zwei-Stufen-Ablauf mit Formular und Bestätigung, danach eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Wichtig: Das ist technisch eine Website-Aufgabe. Die Rechtstexte selbst gehören zum Anwalt oder zu einem geprüften Dienst.

Widerrufsbutton: Was hinter der neuen EU-Pflicht steckt

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Online-Funktion, mit der Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag direkt auf der Website widerrufen können. Die Idee dahinter ist einfach: Wer online mit wenigen Klicks bestellt oder bucht, soll genauso unkompliziert wieder aussteigen können. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die das bestehende Widerrufsrecht um diese digitale Funktion ergänzt.

Bisher war der Widerruf für Deine Kunden oft eine kleine Hürdenlauf-Übung: Kontaktseite suchen, E-Mail formulieren, im schlimmsten Fall ein PDF ausdrucken. Genau das soll der Widerrufsbutton abschaffen. Der Gesetzestext spricht dabei von einer Widerrufsfunktion; der Begriff „Button" hat sich nur in der Praxis eingebürgert. Wichtig für Dich: Diese Funktion ergänzt die bisherigen Wege wie E-Mail oder Brief, sie ersetzt sie nicht.

Für Deine Website heißt das: Es kommt ein neues, klar benanntes Element dazu, das Deine Kunden während der gesamten Widerrufsfrist finden müssen. Kein optionales Extra, sondern eine Pflicht mit klaren Vorgaben zu Beschriftung, Platzierung und Ablauf. Und weil es eine Website-Funktion ist, entscheidet die technische Umsetzung darüber, ob sie am Ende sauber funktioniert oder Dir Ärger einbringt.

Für Dich als Anbieter ist das mehr als eine lästige Pflicht. Ein klarer, fairer Widerrufsweg zahlt auf Vertrauen ein: Wer sieht, dass er im Zweifel unkompliziert wieder aussteigen kann, entscheidet sich leichter für den Kauf. Ein versteckter oder umständlicher Widerruf erzeugt dagegen Frust, schlechte Bewertungen und im schlimmsten Fall eine Rückbuchung. Sauber umgesetzt ist der Widerrufsbutton also auch ein kleines Vertrauenssignal.

Ab wann die Pflicht gilt: Deutschland und Österreich im Vergleich

In Deutschland gilt der Widerrufsbutton bereits: Seit dem 19. Juni 2026 ist er über § 356a BGB Pflicht. In Österreich kommt er etwas später, weil der Gesetzgeber den Start bewusst nach hinten geschoben hat. Dort greift die Pflicht ab dem 1. Oktober 2026 über § 13a FAGG. Wer nach Deutschland verkauft, sollte die Funktion also in jedem Fall schon jetzt bereitstellen.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die einen neuen Artikel 11a in die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügt hat. Die Mitgliedstaaten mussten diese Vorgabe in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat das über eine Änderung im BGB getan. Österreich setzt sie über das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 um, das Nationalrat und Bundesrat beschlossen haben; dabei wurde der ursprüngliche Stichtag vom 19. Juni auf den 1. Oktober 2026 verschoben, damit die Unternehmen mehr Zeit zur Umstellung bekommen.

Was heißt das praktisch für Dich? Wenn Du in Deutschland aktiv bist oder nach Deutschland lieferst, ist der Stichtag bereits verstrichen, und die Funktion sollte jetzt auf Deiner Seite sein. Bist Du rein in Österreich unterwegs, hast Du bis zum 1. Oktober 2026 etwas mehr Luft, solltest die Umstellung aber nicht auf den letzten Drücker schieben. Beide Fristen betreffen dieselbe Funktion; nur der Starttermin unterscheidet sich.

Widerrufsbutton: Die Stichtage im Vergleich Deutschland seit 19. Juni 2026 § 356a BGB Pflicht ist aktiv Österreich ab 1. Oktober 2026 § 13a FAGG (VerbRÄG 2026) Start verschoben Grundlage: EU-Richtlinie 2023/2673 (Artikel 11a) designtribe.com

Abb. 1: Widerrufsbutton in Deutschland und Österreich im Zeitvergleich (Quelle: DesignTribe)

Ein wichtiger Hinweis vorweg: Dieser Beitrag gibt Dir einen praxisnahen Überblick, er ist aber keine Rechtsberatung. Ob Du im Einzelfall betroffen bist und wie Deine Rechtstexte genau lauten müssen, klärst Du am besten mit einem Anwalt oder über einen geprüften Dienst. Für Verbraucher gibt die Verbraucherzentrale in Deutschland einen guten Überblick, für die österreichische Umsetzung findest Du die Details bei der WKO.

Für wen der Widerrufsbutton Pflicht ist, und für wen nicht

Betroffen ist jeder Unternehmer, der über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge mit Verbrauchern schließt, für die ein Widerrufsrecht gilt, und zwar unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform. Das trifft längst nicht nur klassische Online-Shops: Auch Buchungsseiten, Abo-Modelle, Online-Kurse und Coaching-Pakete fallen darunter, sobald der Vertrag online zustande kommt.

Genau hier unterschätzen viele ihre Betroffenheit. Ob Du ein Fitnessstudio mit Online-Mitgliedschaft betreibst, als Coach Pakete über Deine Website verkaufst oder digitale Produkte anbietest: Kommt am Ende ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Verbraucher über Deine Website zustande, brauchst Du die Widerrufsfunktion. Ein „echter Shop mit Warenkorb" muss es dafür nicht sein.

Ausgenommen sind zwei Fälle. Erstens der reine B2B-Bereich: Wenn Du ausschließlich mit anderen Unternehmern Verträge schließt, greift die Pflicht nicht, weil das Widerrufsrecht Verbraucher schützt. Zweitens Verträge, die nur über individuelle Kommunikation zustande kommen, etwa ausschließlich per Telefon oder E-Mail. Und es gibt Verträge ganz ohne Widerrufsrecht, zum Beispiel bestimmte, individuell angefertigte Waren; dort ist die Frage der Funktion dann ebenfalls anders gelagert.

Ein Beispiel aus der Praxis: Verkaufst Du ein achtwöchiges Online-Coaching, das der Kunde direkt auf Deiner Website bucht und bezahlt, schließt Du einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher. Damit gehört die Widerrufsfunktion auf Deine Seite, obwohl Du keinen einzigen physischen Artikel verschickst. Bei manchen digitalen oder individuell erbrachten Leistungen kann das Widerrufsrecht allerdings entfallen; ob das auf Dein Angebot zutrifft, ist eine juristische Frage, die Du nicht im Vorbeigehen beantworten solltest.

Brauche ich einen Widerrufsbutton? Schließt Du online Verträge mit Verbrauchern (B2C)? Kommt der Vertrag über Website, Shop oder App zustande? Besteht für diese Verträge ein Widerrufsrecht? Widerrufsbutton ist Pflicht Funktion sauber in die Website einbauen Ja Ja Ja Nicht betroffen z. B. reines B2B oder Vertrag nur per Telefon oder E-Mail Nein Nein Nein designtribe.com

Abb. 2: Entscheidungshilfe, ob Du einen Widerrufsbutton brauchst (Quelle: DesignTribe)

Praxis-Tipp: Geh Deinen eigenen Bestell- oder Buchungsprozess einmal als Kunde durch. Kommt am Ende ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, brauchst Du die Widerrufsfunktion, auch wenn Du Dich selbst gar nicht als klassischen Shop siehst.

Wie der Widerrufsbutton aussehen und funktionieren muss

Der Widerrufsbutton muss klar erkennbar, eindeutig beschriftet und während der gesamten Widerrufsfrist leicht erreichbar sein. Der Gesetzgeber empfiehlt die Beschriftung „Vertrag widerrufen"; ein deutlich gekennzeichneter Link genügt, es muss also kein klassischer Button sein. Entscheidend ist, dass Deine Kunden die Funktion ohne Umwege finden, nicht erst nach Login oder App-Download.

Technisch läuft der Widerruf in einem Zwei-Stufen-Verfahren ab. Im ersten Schritt klickt der Kunde die Funktion an und gelangt auf ein Formular, in dem er seinen Namen, eine Angabe zur Identifizierung des Vertrags (etwa die Bestell- oder Rechnungsnummer) und einen Kontaktkanal für die Bestätigung eintragen kann. Im zweiten Schritt sendet er die Erklärung über eine Schaltfläche „Widerruf bestätigen" ab. Danach muss Dein System dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, unverzüglich eine Eingangsbestätigung schicken, die den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Widerrufs enthält.

So läuft der Widerruf über den Button ab 1 Kunde klickt auf „Vertrag widerrufen" 2 Formular: Name, Bestellnummer, Kontaktkanal 3 Absenden mit „Widerruf bestätigen" 4 Eingangsbestätigung per E-Mail, mit Datum und Uhrzeit designtribe.com

Abb. 3: Der Widerruf über den Button in vier Schritten (Quelle: DesignTribe)

Bei der Platzierung gilt: Die Funktion darf nicht versteckt sein. Sie gehört nicht hinter eine Registrierung oder einen Login (es sei denn, auch der Vertragsschluss war nur mit Login möglich), sie darf nicht durch Pop-ups verdeckt werden, und sie muss dauerhaft erreichbar bleiben. Beim Formular selbst gilt Zurückhaltung: Du darfst keinen Widerrufsgrund verpflichtend abfragen und solltest im Sinne der DSGVO nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich nötig sind. Wie viel bei einer solchen Funktion an sauberer Umsetzung hängt, sehen wir bei unserer Arbeit im Webdesign immer wieder.

Zwei Punkte gehen dabei gern unter. Erstens muss die Funktion auch einen Teilwiderruf zulassen, etwa wenn ein Kunde nur einen von mehreren Posten widerrufen möchte; ein zusätzliches Feld für die Artikel- oder Positionsangabe löst das sauber. Zweitens ersetzt der Button die bisherigen Wege nicht: E-Mail, Brief und das Muster-Widerrufsformular bleiben bestehen, und Deine Widerrufsbelehrung sollte um einen kurzen Hinweis auf die neue Online-Funktion ergänzt werden. An der Widerrufsfrist von 14 Tagen ändert sich nichts.

„In der Praxis scheitert es selten am guten Willen, sondern an der Platzierung. Wir sehen oft Widerruf-Links, die so tief im Footer verschwinden, dass kein Mensch sie findet. Gut sichtbar und eindeutig ist hier keine Kür, sondern Teil der Pflicht."

– Nicolas Mondré, DesignTribe

Praxis-Tipp: Richte eine eigene Unterseite für den Widerruf ein und verlinke sie dauerhaft im Footer. So ist die Funktion während der ganzen Frist erreichbar, und Du hast einen festen Ort, auf den Deine Rechtstexte und Deine Bestellbestätigungen verweisen können.

Du brauchst den Widerrufsbutton sauber auf Deiner Website?

Wir bauen die Widerrufsfunktion technisch korrekt in Deine Website ein: gut sichtbar, mit Zwei-Stufen-Ablauf und automatischer Bestätigung. In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Deinen Fall an, als zertifizierter Webflow Experts Premium Partner.

Jetzt Angebot anfragen

Widerrufsbutton, Kündigungsbutton oder Widerrufsformular?

Widerrufsbutton, Kündigungsbutton und Muster-Widerrufsformular werden oft verwechselt, erfüllen aber verschiedene Aufgaben. Der Widerrufsbutton macht einen frisch geschlossenen Vertrag rückgängig, der Kündigungsbutton beendet laufende Dauerverträge wie Abos, und das Widerrufsformular bleibt als zusätzliche Vorlage weiterhin verpflichtend. Auf Deiner Website müssen diese Funktionen klar getrennt sein.

Der Kündigungsbutton ist dabei eine deutsche Regelung, die schon seit Juli 2022 für Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr gilt. Weil sich Widerruf und Kündigung inhaltlich stark unterscheiden, dürfen sie nicht in einem Element verschwimmen. Deine Kunden sollen auf einen Blick erkennen, ob sie einen Vertrag widerrufen oder einen laufenden Vertrag kündigen wollen.

Für Dich heißt das konkret: zwei getrennte, klar benannte Funktionen an nachvollziehbaren Stellen. Das erspart Deinem Support Rückfragen und verhindert, dass ein Kunde eigentlich kündigen wollte, aber versehentlich widerrufen hat, oder umgekehrt.

KriteriumWiderrufsbuttonKündigungsbuttonMuster-Widerrufsformular
ZweckFrisch geschlossenen Vertrag rückgängig machenLaufenden Dauervertrag (z. B. Abo) beendenWiderruf schriftlich erklären (Vorlage)
Gilt fürOnline geschlossene B2C-Verträge mit WiderrufsrechtDauerschuldverhältnisse im OnlinehandelAlle widerrufsfähigen Fernabsatzverträge
Beschriftung„Vertrag widerrufen"„Verträge hier kündigen"Standard-Vorlage aus dem Gesetzesanhang
Status in DeutschlandPflicht seit 19. Juni 2026 (§ 356a BGB)Pflicht seit Juli 2022Weiterhin bereitzustellen
VerhältnisEigene, klar getrennte FunktionEigene, klar getrennte FunktionErgänzt den Button, ersetzt ihn nicht

Häufige Fehler bei der Umsetzung, und wie Du sie vermeidest

Die meisten Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus einer halbherzigen Umsetzung: Der Button ist da, aber niemand findet ihn, oder er ist unklar beschriftet und damit rechtlich angreifbar. Weil es zum sehr ähnlichen deutschen Kündigungsbutton schon strenge Rechtsprechung gibt, lohnt es sich, hier von Anfang an sauber zu arbeiten und beim vorgegebenen Wortlaut zu bleiben.

Die typischen Stolperfallen sind schnell benannt: eine kreative Beschriftung statt „Vertrag widerrufen", ein Link, der im Footer untergeht, die Funktion hinter einem Login, ein überladenes Formular oder eine fehlende automatische Eingangsbestätigung. Die folgende Checkliste bringt Dich in wenigen Minuten durch die wichtigsten Punkte.

Deine Website-Checkliste für den Widerrufsbutton

  • Geprüft, ob Du überhaupt online Verträge mit Verbrauchern schließt (dann bist Du betroffen)
  • Funktion klar mit „Vertrag widerrufen" beschriftet, keine kreativen Alternativbezeichnungen
  • Widerrufsfunktion gut sichtbar platziert, zum Beispiel dauerhaft im Footer und auf einer eigenen Widerruf-Seite
  • Nicht hinter Login, Pop-up oder App-Download versteckt
  • Zwei-Stufen-Ablauf eingerichtet: erst Formular, dann Schaltfläche „Widerruf bestätigen"
  • Im Formular nur nötige Angaben abgefragt: Name, Bestell- oder Vertragsnummer, Kontaktkanal
  • Keinen Widerrufsgrund verpflichtend abgefragt und DSGVO-Datenminimierung eingehalten
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit eingerichtet
  • Widerrufsbutton und Kündigungsbutton klar voneinander getrennt
  • Stichtag im Blick: Deutschland seit 19. Juni 2026, Österreich ab 1. Oktober 2026
  • Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung vom Anwalt oder geprüften Dienst aktualisieren lassen

Unsicher, ob Deine Website die neue Pflicht erfüllt?

Schick uns Deine Seite, und wir geben Dir eine ehrliche Einschätzung: was fehlt, was passt und wie schnell sich die Widerrufsfunktion umsetzen lässt. Unverbindlich und ohne Fachchinesisch.

Kostenloses Erstgespräch sichern

Praxis-Tipp: Trenne Widerruf und Kündigung auch optisch. Zwei klar benannte Funktionen verhindern, dass Kunden das Falsche anklicken, und ersparen Dir Rückfragen und Ärger im Support.


Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Gilt der Widerrufsbutton auch für kleine Websites und Selbstständige?

Ja. Die Pflicht hängt nicht von Größe, Umsatz oder Rechtsform ab. Sobald Du online Verträge mit Verbrauchern schließt, für die ein Widerrufsrecht gilt, brauchst Du die Funktion. Ob Einzelunternehmen im Nebengewerbe oder große Plattform: Maßstab ist die Art des Vertrags, nicht die Betriebsgröße.

Brauche ich den Button, wenn ich nur Termine ohne Online-Zahlung anbiete?

Entscheidend ist, ob über Deine Website ein Vertrag mit Widerrufsrecht zustande kommt. Eine reine, unverbindliche Terminanfrage ist meist kein solcher Vertrag. Sobald Du aber online kostenpflichtige Leistungen oder Abos verkaufst, sieht das anders aus. Im Zweifel lässt Du das rechtlich prüfen, denn die Abgrenzung ist heikel.

Muss es ein echter Button sein, oder reicht ein Link?

Ein klar beschrifteter Link genügt. Das Gesetz spricht von einer Widerrufsfunktion, nicht zwingend von einem Button. Wichtig ist, dass die Funktion eindeutig als „Vertrag widerrufen" erkennbar, gut sichtbar und leicht erreichbar ist. Unklare Bezeichnungen wie „Kontakt" oder „Service" reichen dagegen nicht aus.

Was passiert, wenn ich den Widerrufsbutton nicht einbaue?

Fehlt die Funktion, obwohl sie Pflicht ist, riskierst Du Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie mögliche behördliche Folgen. Das ist kein reines Formthema, sondern kann echtes Geld kosten. Wir empfehlen daher, die Umsetzung früh einzuplanen und die Rechtstexte parallel prüfen zu lassen.

Gilt der Widerrufsbutton auch für Verkäufe über Amazon oder eBay?

Ja, auch Verkäufe über Online-Marktplätze fallen unter die Regelung, weil der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande kommt. Die technische Umsetzung übernimmt dort allerdings der Plattformbetreiber, nicht Du als Händler. Auf Deiner eigenen Website bist dagegen Du selbst für die Funktion verantwortlich.

Fazit: Eine kleine Funktion mit klaren Regeln

Der Widerrufsbutton wirkt auf den ersten Blick wie ein Detail, ist aber eine Pflicht mit klaren Vorgaben zu Beschriftung, Platzierung und Ablauf. In Deutschland gilt sie seit dem 19. Juni 2026, in Österreich ab dem 1. Oktober 2026. Wer online an Verbraucher verkauft, sollte jetzt prüfen, ob die Funktion sauber auf der Website liegt, und sie im Zweifel früh statt spät umsetzen. Wenn Du grundsätzlich wissen willst, was Deine Seite heute leisten muss, hilft Dir auch unser Beitrag dazu, was Webdesign für Unternehmen eigentlich bedeutet.

Wir bei DesignTribe sehen die technische Umsetzung als das an, was sie ist: eine handwerkliche Website-Aufgabe, bei der es auf Sichtbarkeit und einen sauberen Ablauf ankommt. Wie wir dabei arbeiten, kannst Du auf unserer Agentur-Seite nachlesen, und warum wir für ordentliche Umsetzung geradestehen, zeigt Dir unsere Garantie. Lass uns über Deine Website sprechen: Stell hier unverbindlich Deine Anfrage, und wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, was bei Dir zu tun ist.

Über den Autor

Ich bin Nicolas Mondré, Gründer von DesignTribe in Wien. Mit meinem Team gestalte und entwickle ich Websites, die Kunden gewinnen: Strategie, Webdesign und Webentwicklung auf Webflow, als zertifizierter Webflow Experts Premium Partner. In unserem Blog teile ich, was ich aus über fünf Jahren Projekt-Praxis über Websites gelernt habe, die wirklich Anfragen bringen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.